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  1. Sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung als Menschenrecht.Karsten Schubert - 2016 - Bundeszentrale Für Politische Bildung.
    Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber LSBTI-Personen werden heute international thematisiert und angeprangert – ein vergleichsweise neues Phänomen. Dennoch tragen die herrschenden Normen von Zweigeschlechtlichkeit und Heterosexualität weiterhin zur Diskriminierung bei: So sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften in fast allen Staaten schlechter gestellt als heterosexuelle. Transgeschlechtliche Menschen erfahren Gewalt, weil ihr Verhalten und Äußeres nicht geltenden Normen entsprechen.
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