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  1. Immanuel Kant: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre.Otfried Höffe (ed.) - 2023 - De Gruyter.
    Immanuel Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, 1797 als erster Teil der Metaphysik der Sitten erschienen, stellen einen Beitrag zur neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie dar. Hinsichtlich der normativen Prinzipien von Recht und Staat entwickelt Kant eine erfahrungsunabhängige, insofern metaphysische Theorie. Sie beginnt mit einem angeborenen und unveräußerlichen Menschenrecht und geht dann zu den Institutionen des Eigentums und des Rechtsstaates über. Besonders aktuell ist die Formulierung eines rechts- und friedensfunktionalen Völkerrechts und eines Weltbürgerrechts. Darüber hinaus behandelt Kant auch das Ehe und Familienrecht, (...)
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  • 6 Von der Art, etwas Äußeres zu erwerben, insbesondere vom Sachenrecht §§ 10–17.Kristian Kühl - 2023 - In Otfried Höffe (ed.), Immanuel Kant: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. De Gruyter. pp. 93-104.
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