Institutionalisierung der Freiheit im Recht. Foucault und die postmarxistische Rechtskritik

In Steffen K. Herrmann & Matthias Flatscher (eds.), Institutionen des Politischen. Baden-Baden: Nomos. pp. 351-378 (2020)
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Abstract

In der postmarxistischen politischen Philosophie wird die Veränderung gegenüber der Verstetigung analytisch und normativ bevorzugt. Deshalbleistet die postmarxistische Theorie keine realistische Analyse und normativ-differenzierende Bewertung von politischen Institutionen, insbesondere des Rechts. Der Beitrag liefert einen Ansatz, um diese Lücke zu schließen, indem er der Abblendung von institutionellen Fragen mit einer neuen postfundamentalistischen Institutionentheorie begegnet. Diese Theorie basiert auf dem Freiheitsbegriff der Kritik, der im Anschluss an Foucault entwickelt wird und zeigt, dass kritischer Subjektivität durch die Institutionalisierung von freiheitlichen Subjektivierungsregimen bedingt ist. Dieser Freiheitsbegriff korrigiert den avanciertesten Ansatz der postmarxistischen Rechtstheorie, Menkes Rechtskritik. Deren Stärke ist es,die liberal entpolitisierende Subjektivierung des Rechts zu kritisieren, doch Menkes Vorschlag einer radikalen Politisierung ist paternalistisch. Mit Foucault lässt sich hingegen ein Recht denken, das Subjektivierung kritisiert und dennoch nicht paternalistisch ist, weil es die Subjekte zur Kritik der Institutionen befähigt.

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Karsten Schubert
Humboldt University, Berlin

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2020-11-05

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