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Palliative sedation: clinical aspects

In Chris Gastmans (ed.), Between technology and humanity: the impact of technology on health care ethics. Leuven: Leuven University Press. pp. 219--237 (2002)

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  1. Sorge für ein menschenwürdiges Lebensende in katholischen Pflegeeinrichtungen in Flandern (Belgien).Prof Dr Chris Gastmans - 2005 - Ethik in der Medizin 17 (4):284-297.
    Das belgische Parlament verabschiedete am 28. Mai 2002 das Euthanasiegesetz. Hierdurch wurden die verschiedenen Pflegeeinrichtungen mit einem neuen rechtlichen Rahmen konfrontiert. Das neue Gesetz lässt Euthanasie unter bestimmten Voraussetzungen zu. Dieser Beitrag möchte einige Orientierungspunkte für einen vertretbaren Umgang mit dem Euthanasiegesetz in katholischen Pflegeeinrichtungen liefern. Als Ausgangspunkt hierfür gilt der Grundsatz, dass alles Mögliche getan werden muss, um dem Sterbenden und seiner Umgebung den nötigen Beistand und die bestmögliche Betreuung zu geben und seinem Verlangen nach einem menschenwürdigen Lebensende entgegenzukommen. (...)
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  • Facing requests for euthanasia: a clinical practice guideline.C. Gastmans - 2004 - Journal of Medical Ethics 30 (2):212-217.
    On 23 September 2002, the Belgian law on euthanasia came into force. This makes Belgium the second country in the world to have an Act on euthanasia. Even though there is currently legal regulation of euthanasia in Belgium, very little is known about how this legal regulation could be translated into care for patients who request euthanasia.
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  • (1 other version)Care for a dignified end of life in Catholic health-care institutions in Flanders.Chris Gastmans - 2005 - Ethik in der Medizin 17 (4):284-297.
    ZusammenfassungDas belgische Parlament verabschiedete am 28. Mai 2002 das Euthanasiegesetz. Hierdurch wurden die verschiedenen Pflegeeinrichtungen mit einem neuen rechtlichen Rahmen konfrontiert. Das neue Gesetz lässt Euthanasie unter bestimmten Voraussetzungen zu. Dieser Beitrag möchte einige Orientierungspunkte für einen vertretbaren Umgang mit dem Euthanasiegesetz in katholischen Pflegeeinrichtungen liefern. Als Ausgangspunkt hierfür gilt der Grundsatz, dass alles Mögliche getan werden muss, um dem Sterbenden und seiner Umgebung den nötigen Beistand und die bestmögliche Betreuung zu geben und seinem Verlangen nach einem menschenwürdigen Lebensende entgegenzukommen. (...)
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