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  1. Ist ein Therapieverzicht gegen den Willen des Patienten ethisch begründbar?Eva C. Winkler - 2010 - Ethik in der Medizin 22 (2):89-102.
    ZusammenfassungBei den meisten Patienten, die heute erwartet an einer unheilbaren Krankheit versterben, wird vor ihrem Tod eine bewusste Entscheidung zum Therapieverzicht getroffen. Während dem Therapieverzicht auf Wunsch des Patienten ein wichtiger Stellenwert in der medizinethischen Diskussion zukommt, hat der Umgang mit Forderung nach „unangemessener“ Maximaltherapie bislang weniger Beachtung gefunden. In einer empirischen Studie zur Einbeziehung von Patienten in Entscheidungen zum Therapieverzicht konnten wir zeigen, dass etwa ein Drittel der Patienten auch bei infauster Prognose Lebenszeit durch Maximaltherapie gewinnen möchte. Diese Patienten (...)
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  • Ist ein Therapieverzicht gegen den Willen des Patienten ethisch begründbar?Eva C. Winkler - 2010 - Ethik in der Medizin 22 (2):89-102.
    ZusammenfassungBei den meisten Patienten, die heute erwartet an einer unheilbaren Krankheit versterben, wird vor ihrem Tod eine bewusste Entscheidung zum Therapieverzicht getroffen. Während dem Therapieverzicht auf Wunsch des Patienten ein wichtiger Stellenwert in der medizinethischen Diskussion zukommt, hat der Umgang mit Forderung nach „unangemessener“ Maximaltherapie bislang weniger Beachtung gefunden. In einer empirischen Studie zur Einbeziehung von Patienten in Entscheidungen zum Therapieverzicht konnten wir zeigen, dass etwa ein Drittel der Patienten auch bei infauster Prognose Lebenszeit durch Maximaltherapie gewinnen möchte. Diese Patienten (...)
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  • The Concept of Futility in Health Care Decision Making.Susan Bailey - 2004 - Nursing Ethics 11 (1):77-83.
    Life saving or life sustaining treatment may not be instigated in the clinical setting when such treatment is deemed to be futile and therefore not in the patient’s best interests. The concept of futility, however, is related to many assumptions about quality and quantity of life, and may be relied upon in a manner that is ethically unjustifiable. It is argued that the concept of futility will remain of limited practical use in making decisions based on the best interests principle (...)
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