Abstract
Die Disziplin, die als „Juristische Methodenlehre“ bezeichnet wird, ist gegenwärtig chinesischen Juristen nicht fremd, sie stammt aber ursprünglich aus dem deutschen Sprachraum. In der Literatur finden sich auch verwandte Ausdrücke wie „Juristische Methodologie“, „Juristische Methodik“ bzw.„Methodenlehre der Rechtswissenschaft“. Seit Anfang des 21. Jahrhunderts wurde ihre Rezeption in China durch zwei Übersetzungen gekennzeichnet, nämlich die „rechtswissenschaftliche Methodenlehre“ (faxue fangfalun) und die „rechtliche Methodenlehre“ (falü fangfalun). Neben der herkömmlichen Methodenlehre entwickelte sich auch eine jüngere Theorie der juristischen Argumentation, die die weltweite Aufmerksamkeit sogar außerhalb Deutschlands auf sich lenken konnte und deren Bestand in China einen ganz selbständigen Abschnitt verdient. Als Hintergrund dafür soll von vornherein ein Blick auf die Entwicklungen der chinesischen Rechtstheorie und Rechtsphilosophie nach 1978 und demzufolge auf die Entstehung der Methodenfrage in der chinesischen Rechtswissenschaft geworfen werden.