Abstract
Sofern man die Existenz objektiver Erkenntnisse anerkennt, ist man mit der Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit für diese Erkenntnisse konfrontiert. Der Grund muss in Voraussetzungen liegen, die selbst wiederum empirisch nicht zu rechtfertigen sind. Zwar verwerfen Popper und Carnap den Begriff des "synthetischen Urteils a priori", doch die Voraussetzung, dass es "in der Natur gesetzlich zugeht", räumen beide ein.
Diese empirisch nicht zu rechtfertigende Prämisse ist ein synthetisches Urteil a priori.
Gemäß Kant ist innerhalb der Klasse der Erkenntnisse a priori zwischen reinen und nicht-reinen Erkenntnissen a priori zu unterscheiden. Es in vorliegender Arbeit argumentativ dafür plädiert, Naturgesetze als
apriorische Erkenntnisse zu betrachten, die der Klasse der nicht-reinen synthetischen Urteile a priori zuzurechnen sind.
Vor diesem Hintergrund kommt die Arbeit zu der Schlussthese: Ein empirischer (d. h. empirische Begriffe enthaltender) Satz (etwa ein
Naturgesetz) kann über den (empirisch nicht einlösbaren, aber als Postulat durchaus sinnvollen) Anspruch auf allgemeine und notwendige Geltung verfügen und somit Bedingungen der Möglichkeit für objektive Erkenntnis formulieren. Doch sind für die Entdeckung empirischer Sätze mit Anspruch auf allgemeine und notwendige Geltung empirische Studien (etwa das physikalische Experiment) erforderlich.