Abstract
In diesem Beitrag möchte ich Argumente für zwei Thesen vorbringen. Erstens möchte ich darlegen, dass der Ausschluss vom Wahlrecht durch eine Altersgrenze rechtfertigungsbedürftig ist. Zweitens werde ich argumentieren, dass es keine hinreichende Rechtfertigung für diesen Ausschluss gibt. Wenn beide Behauptungen richtig sind, dann folgt, dass wir die Altersgrenze beim Wahlrecht abschaffen sollten. Meiner Auffassung nach reicht es also nicht, dass wir das Wahlalter von 18 auf ein geringeres Alter wie 16 oder 14 herabsetzen, wie häufig gefordert wird. Vielmehr sollte jeder Mensch unabhängig von seinem Alter die Möglichkeit bekommen, sich selbstständig als Erstwähler zu registrieren und dann auch wählen zu gehen.