Abstract
Mit diesem Beitrag untersuch ich systematisch (1) wie der Tyrannis-Begriff in der Moderne umgedeutet wird (2) und wie die moderne Auffassung der Tyrannis mit der Aufwertung des Antagonismus zusammenhängt. Von der Antike bis zum Spätmittelalter, so meine Rekonstruktion, gilt eine Regierung als tyrannisch, wenn sie die in der Antike als normativ gesetzte und im Mittelalter als gottgegeben aufgefasste Harmonie des Gemeinwesens zerstört. Dagegen gilt in der Moderne eine Regierung als tyrannisch, wenn sie das Individuum bei oder in der Entfaltung seiner Talente und Eigenschaften hindert. Diese neue Begriffsbestimmung ergibt sich aus der Aufwertung der politischen und sozialen Antagonismen als Bestandteile der menschlichen Natur und zugleich als Triebfeder des staatsrechtlichen Fortschritts. Die neuzeitliche Aufwertung des Antagonismus und das mit diesem zusammenhängende Primat der individuellen Freiheit haben zur Folge, dass vom Staat die Fähigkeit gefordert wird, die aus der Entfaltung der individuellen Freiheit entstehenden Antagonismen anzuerkennen. Erst in der Moderne wird nämlich der Anspruch zur Geltung gebracht, den staatsrechtlichen Raum so zu gestalten, dass er politische und soziale Antagonismen ohne Schmälerung der individuellen Freiheit zu regeln vermag.