Vielfalt-Individualität-Gesetz: Wilhelm von Humboldts politische Theorie

SOLon-Line (2009)
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Abstract

Der Kerngedanke der politischen Theorie des Wilhelm von Humboldt ist äußerst schlicht und übersichtlich: In seinen "Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen" heißt es, dass die Funktion des Staats auf die Erhaltung der inneren und auswärtigen Sicherheit beschränkt werden soll. Diese Staatsauffassung findet ihre Begründung in einer Anthropologie, die dem Menschen das Recht und zugleich die Aufgabe zuweist, durch das spontane Zusammenwirken mit den anderen seine Potenzialitäten zur Entfaltung zu bringen. Schlicht und übersichtlich wie diese Staats- und Menschenlehre auch scheinen mag, ist es an ihr außerordentlich interessant, einerseits welche Leitgedanken ihr zugrunde liegen, und andererseits welche theoretischen Neuigkeiten sie erzielt. Hier möchte ich insbesondere vier Aspekte hervorheben: 1- Individualismus: Der Angelpunkt der gesamten Philosophie Humboldts ist das Individuum, aus dem allerdings nie ein selbstgenügsames Subjekt wird; 2- Liberalismus: Humboldt formuliert als erster den Katalog der Motive des Liberalismus des 19. Jahrhunderts; 3- Gesetzmäßigkeitsprinzip: im Sinne seiner Ausformulierung des Rechts- und Freiheitsbegriffs erarbeitet Humboldt ein Gesetzmäßigkeitsprinzip anthropologischen Charakters; 4- Legitimationsprinzip: in Anlehnung an die Prämissen, aus denen sich das neue Gesetzmäßigkeitsprinzip ergibt, setzt Humboldt ein neues Legitimationsprinzip, das unserem Begriffspaar „materielle Verfassung-formelle Verfassung“ sehr ähnelt.

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Roberta Pasquarè
Karl Franzens University

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