Philosophie Magazin (
2020)
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Abstract
Der Bund-Länder-Beschluss zu Weihnachten erlaubt „Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen“, aber nur bezüglich Mitglieder des „engsten Familienkreis[es], also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen.“ Obwohl es bei diesen Regelungen gar nicht um die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität der Personen geht, sind sie dennoch heteronormativ, bevorteilen also solche Lebensformen, die nach den Normen klassischer heterosexueller Beziehungsmodelle funktionieren. Oder andersherum gesagt: Sie benachteiligen zwar Singles und Menschen ohne klassische Familie unabhänging davon, ob sie hetero, schwul, lesbisch, trans* oder non-binary sind, aber sie werten darüber hinaus queere Lebensformen ab.