Results for ' Staatstheorie'

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  1. Utopie als Vermarktung. Nozicks missbräuchliche Verwendung des Begriffs Utopie für seine libertäre Staatstheorie.Michael W. Schmidt - 2010 - In Ulrich Arnswald & Hans-Peter Schütt (eds.), Thomas Morus' Utopia und das Genre der Utopie in der Politischen Philosophie. Kit Scientific Publishing. pp. 105-113.
    In Anarchie, Staat, Utopia aus dem Jahre 1974 legte Robert Nozick eine libertäre Staatstheorie dar, die er auch als Utopie verstanden wissen will. Ist nun diese Selbst-Etikettierung berechtigt? Hierzu möchte ich sowohl Nozicks Auffassung von einer Utopie betrachten, als auch nach einem sinnvollen Utopie-Begriff suchen, dem ein als utopisch bezeichneter Text zu genügen hat. Dabei werde ich hauptsächlich den Blick auf Thomas Morus’ genre-prototypischen Text über die Insel Utopia richten. Neben der Frage, ob Nozicks Staatstheorie als Utopie bezeichnet (...)
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  2. Die individuelle Selbsterschaffung der geschichtlichen Welt und der Staat: “Staat” und “Volk” in der Philosophie Nishida Kitarōs.Yūjin Itabashi & Leon Krings - 2016 - European Journal of Japanese Philosophy 1:75-106.
    Originally published as「歴史的世界の個性的な自己創造と国家:西田哲学における〈国家〉と〈民族〉」, in「西田哲学会年報第七号」[ Jahrbuch der Nishida-Gesellschaft] 7 : 55–76. Übersetzt von Leon Krings. In diesem Aufsatz wird der Frage nachgegangen, in welcher Weise der „Staat“ im späten Denken des Philosophen Nishida Kitarō thematisiert wird. Dies geschieht anhand der Staatstheorie Nishidas, wie sie sich in seinen Aufsätzen Das Problem der Staatsraison und Das Problem der japanischen Kultur sowie im Anhang zur Philosophischen Aufsatzsammlung iv darstellt. Zusätzlich werden Nishidas Schriften, die nach den Grundproblemen der Philosophie geschrieben wurden und den theoretischen (...)
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  3. Staatliche Macht und Heteronormativität. [REVIEW]Karsten Schubert - 2011 - HugsandKisses 8.
    Was hat der Staat mit sexueller Orientierung zu tun? Eine ganze Menge, meint Gundula Ludwig, denn durch staatliche Macht in Form von „heteronormativer Hegemonie“ würden wir zu Subjekten gemacht – und zwar ‚normalerweise‘ zu männlichen bzw. weiblichen und heterosexuellen. Dabei betont Ludwig die Gegenseitigkeit des Verhältnisses von Staat und Geschlecht: Nicht nur wirke staatliche Macht konstitutiv und vergeschlechtlichend auf Subjekte, sondern der Staat selbst werde im „Prozess der vergeschlechtlichen Subjektkonstitution erst hervorgebracht“. Deshalb seien weder der Staat noch Heterosexualität natürlich gegeben, (...)
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