Schwerpunktbeitrag (
2017)
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Abstract
Die Debatte um die politische Differenz stellt Kontingenz und Konfliktualität als fundamentale Eigenschaften des Politischen heraus. Dies stellt die postfundamentalistische Demokratietheorie, die auf Augenhöhe mit dieser Debatte argumentieren will, vor ein Problem: Durch die Kontingentsetzung aller normativen Begründungen ist zunächst unklar, welche Art von demokratischen Institutionen wie begründet werden kann, und sogar, ob es überhaupt eine von der postfundamentalistischen Sozialontologie ausgehend argumentierende normative Begründung für demokratische Institutionen geben kann. Meine These ist, dass Freiheit, verstanden als kontinuierliche selbstreflexive Kritik, derjenige normative Begriff ist, der sich aus der Sozialontologie von Konflikt und Kontingenz herleiten lässt. Anders gesagt: Freiheit als Kritik ist derjenige Universalismus, der sich aus der Ontologie des Partikularismus ableitet. Freiheit als Kritik kann dabei einerseits das Operieren einiger Institutionen in liberal-pluralistischen Demokratien beschreiben, und andererseits als normativer Kritikbegriff für die Analyse ihrer Dysfunktionalität dienen. Um diese These zu begründen, gehe ich zurück zu einem Theoretiker, der eine Grundlage der aktuellen Debatte um das Politische bildet: Foucault, dessen Machttheorie als Ansatz einer Sozialontologie der Kontingenz und Konfliktualität gelten kann. Gleichzeitig hat Foucault den Begriff der Freiheit als den zu dieser Ontologie
passenden normativen Begriff herausgestellt. Durch eine Rekonstruktion und Kritik der sozialphilosophischen Debatte um Freiheit in Foucaults Werk lässt sich der Begriff der Freiheit als Kritik systematisch bestimmen. So kann – mit Foucault gegen Foucault – gezeigt werden, dass er nur innerhalb einer pluralistischen und liberalen Demokratietheorie gedacht werden kann.